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   BPatG, 11.09.2012 - 27 W (pat) 50/12   

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BPatG, 11.09.2012 - 27 W (pat) 50/12 (https://dejure.org/2012,29221)
BPatG, Entscheidung vom 11.09.2012 - 27 W (pat) 50/12 (https://dejure.org/2012,29221)
BPatG, Entscheidung vom 11. September 2012 - 27 W (pat) 50/12 (https://dejure.org/2012,29221)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 3 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 5 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Wildschütz Jennerwein" - zur Markenfähigkeit von Namen - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - keine übliche Bezeichnung - kein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft der angemeldeten Wortmarke "Wildschütz Jennerwein" für Waren aus den Bereichen Edelmetalle, Legierungen und Schmuckwaren

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Wildschütz Jennerwein" - zur Markenfähigkeit von Namen - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - keine übliche Bezeichnung - kein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

    Auszug aus BPatG, 11.09.2012 - 27 W (pat) 50/12
    Dem steht nicht entgegen, dass das Eintragungshindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG schon dann greift, wenn jedenfalls eine von mehreren möglichen Bedeutungen beschreibend ist (BGH GRUR 2004, 146 Rn. 32 - Wrigley; GRUR 2009, 952 Rn. 15 - DeutschlandCard).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 11.09.2012 - 27 W (pat) 50/12
    Dem steht nicht entgegen, dass das Eintragungshindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG schon dann greift, wenn jedenfalls eine von mehreren möglichen Bedeutungen beschreibend ist (BGH GRUR 2004, 146 Rn. 32 - Wrigley; GRUR 2009, 952 Rn. 15 - DeutschlandCard).
  • BPatG, 18.12.2012 - 27 W (pat) 51/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bildmarke (Wildschütz Jennerwein)"

    Auszug aus BPatG, 11.09.2012 - 27 W (pat) 50/12
    Die im Parallelverfahren 27 W (pat) 51/12 streitgegenständliche Photographie Georg Jennerweins oder andere Darstellungen sind keine Motive, die der Verbraucher beim Hören des Namens vor seinem geistigen Auge hat, wie dies etwa bei "Mona Lisa" der Fall ist.
  • BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09

    Marlene-Dietrich-Bildnis II

    Auszug aus BPatG, 11.09.2012 - 27 W (pat) 50/12
    Unterscheidungskraft ist gegeben, wenn es möglich ist, das Zeichen an den beanspruchten Waren in einer Form anzubringen, bei der das Publikum in ihm einen Herkunftshinweis sieht, und dies auch bei den wahrscheinlichsten Verwendungsformen nicht anders ist (BGH GRUR 2010, 1100 - Tooor!; GRUR 2010, 825 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; EuGH Beschl. v. 26. April 2012 - C-307/11 P, BeckRS 2012, 81316 - Winkel).
  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

    Auszug aus BPatG, 11.09.2012 - 27 W (pat) 50/12
    Unterscheidungskraft ist gegeben, wenn es möglich ist, das Zeichen an den beanspruchten Waren in einer Form anzubringen, bei der das Publikum in ihm einen Herkunftshinweis sieht, und dies auch bei den wahrscheinlichsten Verwendungsformen nicht anders ist (BGH GRUR 2010, 1100 - Tooor!; GRUR 2010, 825 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; EuGH Beschl. v. 26. April 2012 - C-307/11 P, BeckRS 2012, 81316 - Winkel).
  • BGH, 30.01.2008 - I ZR 134/05

    Hansen-Bau

    Auszug aus BPatG, 11.09.2012 - 27 W (pat) 50/12
    Der in Rechtsprechung und Literatur zu findenden Ansicht, Namen berühmter Persönlichkeiten fehle als übliche Zeichen grundsätzlich jegliche Unterscheidungskraft (Götting GRUR 2001, 615 (620)) oder sogar die abstrakte Unterscheidungskraft im Sinn des § 3 Abs. 1 MarkenG (Klinkert/Schwab GRUR 1999, 1067 (1069)), ist entgegenzuhalten, dass die Namen von Menschen schon von ihrer Zweckbestimmung her unterscheidungskräftig sind (BGH GRUR 2008, 801, Rn. 12 ff. - Hansen-Bau; BPatG GRUR 2008, 522 (523) - Percy Stuart; Steinbeck JZ 2005, 552 (554)) und nominative Marken ursprünglich der Regelfall waren (v. Bassewitz, Prominenz und Celebrity, 2008 S. 152, 171; Wadle GRUR 1979, 383 f.; Onken, Die Verwechslungsgefahr bei Namensmarken, 2011, S. 91 f.).
  • EuGH, 26.04.2012 - C-307/11

    Deichmann / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94

    Auszug aus BPatG, 11.09.2012 - 27 W (pat) 50/12
    Unterscheidungskraft ist gegeben, wenn es möglich ist, das Zeichen an den beanspruchten Waren in einer Form anzubringen, bei der das Publikum in ihm einen Herkunftshinweis sieht, und dies auch bei den wahrscheinlichsten Verwendungsformen nicht anders ist (BGH GRUR 2010, 1100 - Tooor!; GRUR 2010, 825 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; EuGH Beschl. v. 26. April 2012 - C-307/11 P, BeckRS 2012, 81316 - Winkel).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 11.09.2012 - 27 W (pat) 50/12
    Kann einer Wortmarke nur ein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache, das stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihr jegliche Unterscheidungskraft (BGH BlPMZ 2004, 30 - Cityservice).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-404/02

    Nichols - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 11.09.2012 - 27 W (pat) 50/12
    Deshalb dürfen an die Eintragbarkeit von Personennamen keine höheren Anforderungen gestellt werden als bei sonstigen Zeichen (EuGH GRUR 2004, 946 Rn. 29 f. - Nichols).
  • BPatG, 27.03.2012 - 27 W (pat) 83/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Robert Enke" - bei wenig fassbare Waren aus dem

    Auszug aus BPatG, 11.09.2012 - 27 W (pat) 50/12
    Die Verbraucher sind gerade bei Druckereierzeugnissen daran gewöhnt, dass Namen so angebracht werden, dass sie als Hinweis auf den Verlag und damit als Herkunftshinweis dienen (BPatG, Beschl. v. 27. März 2012 - 27 W (pat) 83/11, BeckRS 2012, 15057 - Robert Enke).
  • BPatG, 05.12.2007 - 32 W (pat) 33/06

    Percy Stuart

  • BPatG, 15.11.2010 - 27 W (pat) 218/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ruhrstadion" - Stadionname - betrieblicher

  • BPatG, 16.06.2010 - 28 W (pat) 123/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Froschkönig" -

  • BPatG, 04.04.2007 - 28 W (pat) 103/05
  • BPatG, 13.12.2011 - 24 W (pat) 65/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "PALME" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 27.05.2014 - 29 W (pat) 41/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "CAMOMILLA" - Freihaltungsbedürfnis -

    Der Senat teilt zwar die Auffassung, dass nicht alle Wörter, die darstellbare Dekorationselemente oder Gegenstände benennen, für alle verzierbaren und bedruckbaren Waren ohne weiteres als beschreibend anzusehen sind (vgl. BPatG, Beschluss vom 23.04.2013, 27 W (pat) 19/13, Fruit; Beschluss vom 27 W (pat) 50/12 - Wildschütz Jennerwein).
  • BPatG, 29.07.2014 - 27 W (pat) 536/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bavarian Bohème/König Ludwig II. (Bildmarke)/König

    Die Widerspruchsmarken sind keine Dekorangaben, die wesentliches Kriterium der Kaufentscheidung sind und in der Produktbeschreibung regelmäßig benannt werden wie (vgl. BPatG Beschl. vom 23.04.2013, 27 W (pat) 19/13 - Fruit; 27 W (pat) 50/12 - Wildschütz Jennewein; Beschl. vom 27.05.2014 - 29 W (pat) 41/12 - Camomilla).
  • BPatG, 07.05.2014 - 29 W (pat) 74/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Elfenreich" - Freihaltungsbedürfnis -

    Zu berücksichtigen ist insoweit jedoch, dass nicht alle Wörter, die darstellbare Dekorationselemente oder Gegenstände benennen, für alle verzierbaren und bedruckbaren Waren ohne weiteres als beschreibend anzusehen sind (vgl. BPatG, Beschluss vom 23.04.2013, 27 W (pat) 19/13, Fruit; Beschluss vom 11.09.2012, 27 W (pat) 50/12 - Wildschütz Jennerwein).
  • BPatG, 07.06.2021 - 29 W (pat) 1/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "GRANTLER" - zur Eintragungsfähigkeit von Dekor- und

    Ein Zeichen ist aber jedenfalls für solche Waren als Dekor- bzw. Motivangabe freihaltebedürftig, bei denen das konkrete Motiv ein wesentliches Kriterium der Kaufentscheidung ist und deshalb auch in der Produktbeschreibung regelmäßig benannt wird (vgl. BPatG, Beschluss vom 29.07.2020, 29 W (pat) 533/19 - MELA; Beschluss vom 27.05.2014, 29 W (pat) 41/12 - CAMOMILLA; Beschluss vom 23.04.2013, 27 W (pat) 19/13 - Fruit; Beschluss vom 11.09.2012, 27 W (pat) 50/12 - Wildschütz Jennerwein) Es bedarf daher konkreter Feststellungen, inwieweit dies bei bestimmten Waren oder in bestimmten Branchen der Fall ist.
  • BPatG, 29.07.2020 - 29 W (pat) 533/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "MELA" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

    Denn nicht alle Wörter, die darstellbare Dekorationselemente oder Gegenstände benennen, sind für alle verzierbaren oder bedruckbaren Waren ohne Weiteres als beschreibend anzusehen (vgl. BPatG, Beschluss vom 27.05.2014, 29 W (pat) 41/12 - CAMOMILLA; Beschluss vom 23.4.2013, 27 W (pat) 19/13 - Fruit; Beschluss vom 11.09.2012, 27 W (pat) 50/12 - Wildschütz Jennerwein).
  • BPatG, 04.10.2018 - 28 W (pat) 573/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Motley Bees" - Freihaltungsbedürfnis - keine

    Zwar beschreibt nicht jedes Zeichen, das ein darstellbares Dekorationselement benennt, alle bedruckbaren oder verzierbaren Waren, wenn nicht weitere Aspekte hinzutreten, die zeigen, dass es um die Beschreibung eines Dekors geht (vgl. BPatG 27 W (pat) 19/13 - Fruit; BPatG 27 W (pat) 50/12 - Wildschütz Jennerwein).
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